Anfänge der Kirchen-Geschichte
Jedes Mal, wenn der Kalender den Monat Februar anzeigt, gibt es einen Anlass, über die Kirchen-Geschichte Trittenheims nachzudenken.
Diese Urkunde des Jahres 1148 hält erstmals fest, dass es in Trittenheim eine ecclesia, eine Kirche, gab. Sie vom 6. Februar 1148 wurde der Abtei St. Eucharius / St. Matthias durch Papst Eugen III. ausgestellt. „curtem de Trittenheim cum ecclesia. decimis et pertinentiis suis“ heißt es dort, der Besitz bestand also aus einem Gehöft mit einer Kirche, dem Zehnten und was sonst dazu gehört. Doch wo lag diese Kirche - meinte sie etwa die Laurentiuskapelle oder ist an den Standort der heutigen Kirche zu denken?
Erst im Laufe des hohen Mittelalters wurde aus der Halbmutterkirche die eigenständige Pfarrkirche. Wieviele Kirchbauten während dieser 850 Jahre errichtet wurden, lässt sich nicht genau sagen, vermuten kann man aber, dass mindestens drei Bauten bestanden, bevor der letzte Kirchenbau 1790/93 errichtet wurde.
Auf eine Spurensuche begibt sich der Beitrag "Trittenheim cum ecclesia" über die Anfänge der Trittenheimer Kirchen-Geschichte von Christoph Schmitt:
Geschichtlicher Rahmen
Es ist Winter im Jahr 1147/1148. Von Paris kommend hält sich Papst Eugen III. (Regierungszeit zwischen 1145 und 1153) in Trier zu einer Provinzialsynode auf. In seiner Begleitung befindet sich ein Mitbruder, dem schon zu Lebzeiten große Beachtung geschenkt wurde: der Cisterciensermönch Bernhard von Clairvaux (1090-1153). Dem Papst, der selbst aus dem Cistercienserorden stammt, und diesem Mönch verdankt in diesen Wochen eine Nonne vom Rhein, dass sie ihr mystisch-prophetisches Wirken fortsetzen kann: Hildegard von Bingen (1098-1179). Triers Bischof in jenen Jahren ist Albero von Montreuil (von 1131 bis 1152). Während seine Vorgänger in dem südlich der Stadt gelegenen Kloster die der Legende nach als Aposteljünger verehrten ersten Trierer Bischöfe Eucharius und Valerius verehrten, kann Albero nun, da der Papst in Trier ist, diesem stolz die Beherbergung eines Apostelgrabes nachweisen. Wenige Jahre zuvor, im Jahre 1127, waren nämlich die dem Apostel Matthias zugeschriebenen Gebeine gefunden worden. Die dem ersten Trierer Bischof Eucharius geweihte Kirche und die Abtei sollten bald mehr unter dem Namen Matthias-Kirche bzw. Mattheiser Abtei bekannt werden als unter ihrem ursprünglichen Namen. Das Grab eines Apostels zu beherbergen brachte einen erheblichen Ansehens- und Autoritätsgewinn mit sich. Triers Bischofssitz war nun in der Gesamtkirche anderen Orten mit Apostelgräbern wie Rom oder Santiago de Compostella ebenbürtig.
Als Kloster, das der benediktinischen Regel folgte, war die Abtei erst nach dem Normannensturm des 9. Jahrhunderts entstanden und unterstand der Aufsicht des Trierer Bischofs. Abt Eberhard I. von Kamberg (1111-1135) reformierte das Kloster nach Hirsauer Vorbild. Reformen bringen, so die Erfahrung, nicht nur geistliche Veränderungen mit sich, sondern schlagen sich auch in baulicher Erneuerung nieder. Dazu trug auch die aufstrebende Matthiasverehrung bei. Zwischen 1127 und 1148 wurde, mit einer kurzen Bauunterbrechung 1131, ein großer Teil von Chor und Vierung und Teile des sich unmittelbar anschließenden Langhauses errichtet. Abtei und Bischof nahmen die Gegenwart eines römischen Apostelnachfolgers wahr, den vollendeten Bauabschnitt der Kirche, die nun der Verehrung eines Apostels nördlich der Alpen dienen sollte, weihen zu lassen. Diese Weihe der Eucharius-/Matthias-Kirche, deren Silhouette noch den Stadtteil prägt, erfolgte unter großer Anteilnahme anwesender Kardinäle, Vertretern aus dem hohen Klerus und unter Teilnahme des Volkes am 13. Januar 1147 trierischer Zeitrechnung (=Annuntiationsstil) geweiht. Nach dieser Zeitrechnung, die in Trier wie auch in Rom bis in die frühe Neuzeit geübt wurde, beginnt erst am Fest der Verkündigung des Herrn (25. März) das neue Jahr.
Die erste urkundliche Nennung einer Kirche in Trittenheim
Besonders Erzbischof Egbert (+993) bewies gegenüber dem Kloster sein Wohlwollen und stattete es mit den erforderlichen wirtschaftlichen Grundgütern aus. Diesen nach und nach erweiterten Besitz bestätigte der anwesende Papst Eugen III. in einer Urkunde (abgedruckt im „Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien“ Bd. I, n. 545), die unter dem 6. Februar 1147, d.h. nach unserer Jahresrechnung 1148, ausgefertigt wurde. In dieser lateinisch abgefassten Bestätigungsurkunde findet sich zu Ende der neunten und zu Beginn der zehnten Zeile der Satz: „curtem de Trittenheim cum ecclesia. decimis et pertinentiis suis“, d.h. ein Gehöft mit einer Kirche, dem Zehnten und allen sonst dazugehörigen Rechten waren Bestandteil des abteilichen Besitzes in Trittenheim.
P. Petrus Becker OSB, der beste Kenner der Abteigeschichte, bemerkt in seiner umfassenden historischen Übersicht zur Geschichte der Abtei, dass der Zeitpunkt nicht mehr genau zu ermitteln ist, an dem die Abtei diese Grundherrschaft durch Schenkung erwarb. Es kommen zwei Bischöfe in Frage, Erzbischof Egbert (+993) und der Erzbischof Eberhard (+1066); für beide zeugte die klösterliche Traditionen. P. Matthias Cerdo OSB (1639-1694) musste allerdings in seiner Chronik festhalten, dass die die Schenkungen betreffenden Urkunden bei einem Brand in der Wohnung des Abtes Heinrich Schiffer (Abt 1542-1566) verbrannten.
Diese vor 860 Jahren ausgestellte Urkunde erweist sich angesichts des vorhandenen Urkundenbestands jener Zeit als wichtiges Zeugnis für die Existenz einer Kirche in Trittenheim, ja sie stellt überhaupt die erste Erwähnung dieser Art dar. Man darf gewiss von 860 plus x Jahren sprechen, denn die Urkunde des Jahres 1148 bestätigt einen bestehenden status quo, auch wenn genauere Daten für die Zeit vorher fehlen. Versteht man Kirchengeschichte im Sinne einer Christentumsgeschichte, so gilt für Trittenheim wie die umliegenden Dörfer des Mosellands eine Christianisierung, die hinab in das früheste Mittelalter führt.
Die älteste urkundliche Nennung des Ortes findet sich zwar schon im 1222 abgeschriebenen Prümer Urbar, das hauptsächlich die wesentlichen Besitzstanddaten des Jahres 893 für das Kloster Prüm mitteilt. Dort findet sich im entsprechenden Abschnitt weder die Erwähnung einer Trittenheimer Kirche noch lassen sich sonstige Hinweise erkennen, die kirchliche Strukturen nennen. Dabei kennt auch diese Prümer Urkunde Beispiele wie etwa Mehring, in dem eine zur Abtei Prüm gehörige Kirche besteht. Offensichtlich besaß weder die Abtei zu Prüm Rechte an einer Trittenheimer Kirche noch konnte ihr späterer Rechtsnachfolger, das Viandener Grafenhaus, solche wahrnehmen. So kann man nur annehmen, dass eine bestehende Kirche, wann auch immer sie gegründet wurde, im bischöflichen Besitz war, wenn sie in der Schenkung an die Abtei übergehen sollte.
Der lateinische Text spricht von einer „ecclesia“. Dieser Begriff lässt sich nicht spezifisch auf eine Pfarrkirche mit ihren Rechten wie etwa Pfarrzwang und Taufrecht allein beziehen. Dem würden auch jüngere Urkunden widersprechen, die noch Mitte des 14. Jahrhunderts der Kirche in Trittenheim nur den Titel „semimatrix ecclesia“ „Halbmutterkirche“ zuerkennen. Doch mit der erwähnten und von der Abtei St. Matthias betreuten Kirche war die Hoffnung gelegt, zu einem späteren Zeitpunkt eine eigenständige Pfarrkirche zu werden. Tatsächlich belegt das erste Visitationsprotokoll aus dem Jahre 1569, angefertigt nach den Vorgaben des Konzils von Trient (1545-1565), dass in Trittenheim eine Pfarrkirche bestand, die dem Märtyrer und Papst Clemens von Rom geweiht war und (noch immer) der Abtei St. Matthias gehörte.
Es wäre ein leichtes, die in der Urkunde des Jahres 1148 und in späteren Belegen erwähnte Kirche mit einem Vorgängerbau der jetzigen Pfarrkirche zu identifizieren. Doch die vorgenannte Visitation nimmt eine Kapelle wahr, die dem Märtyrerdiakon Laurentius geweiht war, doch am Ende des 16. Jahrhunderts zwar noch einen Altar besitzt, dazu aber keinen eigenen Kelch mehr besaß und nur noch dreiwöchentlich als Gottesdienstraum genutzt wurde. Den Zenit ihrer Bedeutung hatte das Kirchlein zu diesem Zeitpunkt deutlich überschritten. Soweit ältere Urkunden vorhanden sind, findet sich (bislang) keine differenzierende Nennung von Pfarrkirche und Kapelle, sieht man ab vom Testament des Pfarrers Bartholomäus von Clüsserath (nach 1511 gestorben), der den Wunsch äußerte, vor dem Altar seiner dem Hl. Clemens geweihten Pfarrkirche bestattet zu werden.
Die Laurentiuskapelle als erste Kirche Trittenheims?
Von der Laurentiuskirche ist gegenwärtig nur noch sehr wenig ursprüngliche Bausubstanz vorhanden. Nach und nach, so bezeugen es die Visitationsprotokolle der nachfolgenden Jahrhunderte, verfiel die Kirche baulich, auch wenn sie 1583, so eine früher vorhandene Inschrift, unter dem Pfarrer Petrus Wolsfelt erneuert worden war. Erst auf Initiative des Trittenheimer Ortspfarrers Johann Linden (geb. 1871, verst. 1942) und des früheren Volksschullehrers Georg Pfrang (geb. 1859) wurde die Ruine um ein Joch und den Turmaufsatz erweitert, neu bedacht. Sie sollte fortan als Gedächtnisort für die im Ersten Weltkrieg (1914-1918) gefallenen Trittenheimer christlichen wie jüdischen Soldaten dienen. Die letzte Renovation liegt ein Jahrzehnt zurück.
Die mangelnde Quellenlage macht eine eindeutige Festlegung nicht möglich. Der Trierer Bistumshistoriker Ferdinand Pauly wollte daher in seiner Untersuchung zu „Siedlung und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier“ nicht ausschließen, dass die Laurentiuskirche auf dem Laurentiusberg zeitweise als Halbmutterkirche diente. Sie selbst sei aber zweifellos der Leiwener Kirche mit dem sehr alten Patrozinium des Erzmärtyrers und Erzdiakons Stephanus zugewiesen gewesen. Dieser Deutung käme entgegen, dass die Kirche mit dem Märtyrer-Diakon Laurentius ein komplementäres Patrozinium zu Leiwens Erzmärtyrer Stephanus-Kirche wäre. Die Lage auf dem Laurentiusberg, gleichsam vis-a-vis zur Mutterkirche, könnte man als Ausdruck der angemessenen Reverenz deuten. Dass es eine tradierte Hochschätzung dieser Laurentius-Kirche gab, beweisen die regelmäßig in den Visitationsprotokollen bezeugten Prozessionen. Dabei werden besonders jene offiziellen Prozessionen wertgeschätzt, die am Gedenktag des Heiligen Laurentius oder am Rochustag aus dem Ort heraufstiegen. Weder das Prümer Urbar noch die Abtei St. Matthias erheben nachweislich Anspruch auf diese Laurentiuskirche, so dass man vermuten könnte, sie sei auf bischöfliche Veranlassung hin errichtet worden. Ein Zeitpunkt dafür lässt sich nicht nennen. Vermutet werden könnte, dass sie im Zuge des besonders geförderten Laurentiuskultes entstand, der im Anschluss an den Sieg Ottos des Großen gegen die heidnischen Ungarn auf dem Lechfeld am 10. August (Gedenktag des Heiligen!) 955 aufblühte. Oder muss an eine noch ältere Tradition gedacht werden, wofür es gute Beispiele innerhalb des Trierer Bistums gibt und wofür vielleicht auch der Standort auf einer Anhöhe außerhalb der Besiedlung sprechen könnte? Eine Entscheidung bleibt mangels deutlicher Zeugnisse im Dunkeln.
Feststellen lässt sich jedoch, dass das Besitzrecht an einer Kirche entweder vor oder infolge der bischöflichen Schenkung im 10. oder 11. Jahrhundert dazu genutzt wurde, eine Eigenkirche im Ort selbst zu errichten. Wenn die Kapelle auf dem Berg ein Vorgängerbau gewesen sein soll, so war die Entscheidung für die Neuansiedlung nicht primär an der Erleichterung für die Bevölkerung orientiert gewesen sein. Vielmehr wird man darin eine Wahrnehmung von Besitz- und Autoritätsinteressen sehen dürfen. Denn neben der Abtei St. Eucharius und dem Trierer Erzbischof war fast bis zum Ende des Alten Reiches auch die Manderscheider Grafen als Rechtsnachfolger der Prümer Abtei hier präsent und sie besaßen wesentliche Anteile an der Grundherrschaft (allein die Hälfte der vierzehn Schöffensitze wurde von ihnen besetzt). Die territoriale Grundherrschaft der Manderscheider erstreckte sich, soweit sich dies in groben Zügen nachzeichnen lässt, nach dem Prümer Urbar zwischen Klüsserath und Trittenheim, auf einem Areal, zu dem die „Acht“ und der Laurentiusberg ebenso gehörte wie die im „alius Trittenheim“, im rechtsmoselseitig gelegenen „anderen Trittenheim“, gelegenen Bereiche, die wohl im Gemeindebezirk Trittenheimer Dhrönchen lokalisiert werden können. Auch spätere Umgrenzungen lassen diese Zuordnung erkennen.
Erste Entwicklungen
Über die Geschichte der Clemenskirche bis zum Jahr 1569 wissen wir nur sehr wenig. Über den Status der Kirche erfahren wir erstmals in einer kirchlichen Urkunde, die die Abgaben der Pfarreien des Landkapitels Piesport an den Archidiakon in Trier auflistet. Diese Steuerliste aus der Mitte des 14. Jahrhunderts notiert: „Trittenheim semimatrix ecclesia tenetur 15 á de cathedratico, et novem solidos de censibus, quos custos sancti Matthie vel camerarius tenentur, et unam libram cere“, in Übersetzung: „Trittenheim, eine Halb- Mutterkirche, ist 15 solidus schuldig an cathedratico [eine Abgabe an die Kathedralkirche = Dom], und neun Schilling an Zinsen, zu denen der Kustos von St. Matthias oder der Kämmerer verpflichtet sind, und ein Pfund Wachs“. Neben dem Hinweis darauf, dass die Abtei diese Abgaben zu entrichten hatte, wird die Kirche als „semimatrix ecclesia“, als „Halb- Mutterkirche“ bezeichnet. Diese Qualifizierung weist hin, dass die Pfarrei zu diesem Zeitpunkt noch einer „Mutterkirche“ zugeordnet war (s.o.), ihr nicht damit alle Pfarrechte zustanden, ohne dass wir im einzelnen sagen könnten, welche ihr noch fehlten.
In zwei anderen kirchlichen Steuerlisten, in der „Taxa generalis subsidiorum cleri superioris, secundum quam plerumque ali‘ tax‘ pro tempore ocurrentes regulantur“ (1. Hälfte des 14. Jahrhunderts) und in im „Registrum subsidiorum decanatus in Pyeszport anno LXXXIX [1389] conscriptum“, wird die ebenfalls nicht näher bestimmte „eccl.[esia] de Trittenheim“ „Kirche von Trittenheim“ mit „35 solidus“ taxiert. Diese Beträge sind eine durchschnittliche Besteuerung gleichartiger Kirchen.
Was die Kleriker an dieser Kirche angeht gibt es nur vereinzelte Notizen. Als erster namentlich bekannter Priester erscheint ein Jakobus, der 1365/1366 in einem Streit um den Weinzins der Abtei genannt wird (vgl. LHAKo Best. 210, 374 (1366); in LHAK 210, 2202, S. 269-271, wird er als Rector Ecclesiae Parochialis de Trittenheim Trevirensis Dioecesis bezeichnet). Aus dem 15. Jahrhundert sind erwähnt die Priester Tilmann (1438), Peter (1440) und Johannes (1468) bekannt. Über Bartholomäus von Clüsserath (um 1460 als Pfarrer erwähnt - so Dohms, Geschichte des Klosters Eberhardsklausen, [Rheinisches Archiv; 64], S. 54 -, verstarb nach Febr. 1511) und seinen Neffen Johannes von Klüsserath (Johannes Centurianus; seit etwa 1510 Pfarrer bis 1551) sind wir erstmals besser informiert, nicht zuletzt durch Johannes Trithemius (1462-1516), der sich in Briefen über diese äußert bzw. mit dem letztgenannten selbst korrespondierte. Das Protokoll der Visitation von 1569, die im Sinne des Konzils von Trient dabei helfen sollte, die Ordnung zu bewahren oder zu schaffen und zugleich Informationen über Personen und Sachverhalte zusammen trug, zeigte einen eher traurigen Zustand der kirchlichen Verhältnisse.
Im Obererzstift, zu dem das Dekanat Piesport gehörte, begann die Visitation am 6. September 1569 (abgedruckt in: Ferdinand Hüllen, Die erste tridentinische Visitation im Erzstift Trier 1569. In: Trierisches Archiv 8 (1905) S. 35-86). Die Visitation scheint wie in vielen Fällen so erfolgt zu sein, dass der Pfarrer mit den Synodalen, dem Kirchenmeister und dem Kustos vor der visitierenden bischöflichen Kommission an einem zentralen Ort zusammenkam. Nachdem die Erschienenen das tridentinische Credo abgelegt hatten, legte der Pfarrer seine Bestallungsurkunde vor, berichteten der Kirchenmeister über das Vermögen und die Synodalen über die sittliche Verfassung der Gemeinde. Mit nach Hause nahmen sie schließlich die Kenntnis der wichtigsten tridentinischen Gesetze und Anordnungen.
Was stellte die Kommission für Trittenheim fest? Der lateinische Text beschreibt es so: „Caret Pastor et sacellano. Pastor d. a Palandt; collator ordinarius abbas s. Mathiae. Patr. s. Clemens, 3 alt. 4 cal. 1 monstr. Pastor habet 3am partem decim. frugum 4 m. sili., in vino 3 pl. collator recipit alias 2 partes decimar. 1 pl. feni; ex vineis ecclesiae posset habere 3 pl., si colantur, vini. - Fabrica: 3 sext. olei, 3 daleros. Sacellum s. Laurentii habet 1 alt. absque calice; 3a hebdomada fit sacrum die veneris. 6 synodales, septimus eligetur; custos", in Übersetzung: „Es fehlt der Pfarrer und ein Kaplan. Pfarrer ist der Herr von Palandt; ordentlicher Kollator ist der Abt von St. Matthias. Patron [der Kirche ist] St. Clemens. [Die Kirche besitzt] 3 Altäre, 4 Kelche, 1 Monstranz. Der Pastor erhält ein Drittel des Zehnten: an Frucht 4 Malter Weizen, an Wein 3 Fuder, der Kollator erhält die anderen 2 Teile des Zehnten. [Weiterhin] ein Fuder Heu. Aus den Weingärten der Kirche kann er 3 Fuder an Wein haben, wenn sie bebaut werden. - Die [Kirchen]fabrik besitzt: 6 Maß Öl [und] 3 Taler. Die Kapelle St. Laurentius hat einen Altar ohne Kelch; dreiwöchentlich wird Gottesdienst gefeiert. - Sechs Synodale [sind anwesend], der siebte wird gewählt; ein Kustos".
Die Pfarrkirche besaß also zu jener Zeit drei Altäre, an denen Geistliche die Messe 'lasen'. Wahrscheinlich ist, dass der Hochaltar dem Pfarrpatron gewidmet war; die beiden Seitenaltäre waren, so Zeugnisse späterer Zeit, dem Hl. Nikolaus geweiht (allerdings wurde dieser Altar im frühen 19. Jahrhunderts auf den Hl. Joseph umgewidmet) und der Gottesmutter Maria (seit dem 16.Jahrhundert belegt) gewidmet. Auffällig ist die Bemerkung, dass sowohl ein Pfarrer als auch ein Kaplan fehlen. Genannt wird als „pastor“ ein „d.[ominus] a Palandt“ (Herr von Palandt). Dieser Herr von Palandt war aber niemand anders als der seinerzeitige Archidiakon an St. Peter in Trier, Reinhardt von Palandt. Er wird im gleichen Jahr auch als Pfarrer von Konz und von Wallendorf benannt, dort aber offensichtlich durch einen Kaplan vertreten. Reinhardt von Palandt stammte aus einem alten Geschlecht mit Stammsitz bei Weisweiler in der Nähe von Düren; er verstarb 1572. Ob er wie an den anderen Kirchen auch in Trittenheim durch einen Vikar vertreten wurde, lässt sich nicht nachweisen.
Der Hinweis auf das erste tridentinische Visitationsprotokoll, das zeitlich die Schwelle zur Neuzeit deutlich überschritten hat und durch das eindeutig Auskunft über die beiden Kirchen Trittenheims gibt, möge an dieser Stelle den Blick auf die Anfänge der Clemens-Kirche beenden.
Quellen und Literatur:
- LHAK 210, 2202, S. 269-271 (Abschrift aus St. Matthias)
- Visitationsprotokoll des Jahres 1715 (BATr 40, 19, Bl. S. 256-266)
- BATr 40, 8, Bl. 25-26: Visitationsprotokoll aus dem Jahr 1669 (Landkapitel Piesport)
- Ferdinand Hüllen, Die erste tridentinische Visitation im Erzstift Trier 1569. In: Trierisches Archiv 8 (1905) S. 35- 86
- Petrus Becker osb, Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias vor Trier. (Germania Sacra; NF 34/ Die Bistümer der Kirchenprovinz Trier: Das Erzbistum Trier; 8), Berlin New York 1996