Trittenheim in seiner politischen Entwicklung

Spätantike: Provinz Belgica

nach 511:
- Frankenreich
-- Austrasien

12. Jahrhundert - 1801:
- Kurfürstentum Trier
-- Amt Pfalzel
--- Heerschau Leiwen

1794: Besetzung durch französische Truppen

nach dem Frieden von Lunéville 1801 - 1814:
Frankreich
- Département de la Sarre
-- Arrondissement Trèves (Trier)
--- Kanton Schweich
---- Mairie Trittenheim

1814/15: Eingliederung nach Preußen durch den Vertrag vom 31.5.1814
- Rhein-Mosel-Departement
-- Kreis Prüm
--- Canton Schweich
---- Bürgermeisterei Trittenheim
während einer kurzen Übergangszeit 1814 ist das Dhrönchen österreichisch (bis zum 28.5.1815), dann wird es Teil Preußens
-- Kreis Trier
--- Canton Neumagen
---- Bürgermeisterei Leiwen (Zuordnung schon 1814)

1816/1822-1945:
- Provinz Großherzogtum Niederrhein (bis 1822)
-- Rheinprovinz
--- Regierungsbezirk Trier
---- Landkreis Trier
----- Bürgermeisterei Trittenheim

1933 - 1945:
Deutsches Reich
- Preußen
-- Rheinprovinz
--- Regierungsbezirk Trier
---- Amt Klüsserath

1945:
Französische Besatzungszone

1946:
Land Rheinland-Pfalz
- Landkreis Trier

1949:
Bundesrepublik Deutschland
- Bundesland Rheinland-Pfalz
-- Regierungsbezirk Trier
--- Landkreis Trier-Land
---- Verbandsgemeinde Klüsserath

--- bis 1969: Landkreis Trier-Land

--- 1969-2011: Landkreis Bernkastel-Wittlich
---- Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron

--- seit 2012: Landkreis Trier-Saarburg
---- Verbandsgemeine Schweich

Das Dorf im 18. Jahrhundert

Gottfried Kentenich gibt mit seinem Beitrag „Beiträge zur Geschichte des Landkreises Trier“1 in der Trierischen Chronik von 1911/12 einen kleinen Einblick in die Verortung Trittenheims am Ende des 18. Jahrhunderts:

"Längst der Mosel jenseits verbreitet es [das Amt Pfalzel] sich bis unter Trittenheim, wo ein Graben die Gränze gegen das Amt Wittlich ist. Diesseits [d.i. rechts] der Mosel stößt der Trittenheimer Gemeindebezirk an die Herrschaft Neumagen und weiter zur Seite hinaus formiert das Amt Pfalzel einen halben Mond, dessen Rundung an die Ämter Bernkastel und Maximin angrenzt bis an die Mosel zwischen Toernig und Detzem. [...]“. Zur Frage der geltenden Gerichtsbarkeit schreibt er: „Mittel- oder Civil-Gerichtsbarkeit: Die privative steht [...] der Abtei Matheis zu Matheisdorf und Medart, sodann in einem District des Dorfes Trittenheim [...] zu.“; daneben hat die „Grundgerichtsbarkeit: [...] zu Matheisdorf die Abtey gleichen Namens, sodann in einigen Distrikten des Dorfes Trittenheim [...]“; diese Distrikte lassen sich auf beiden Seiten der Mosel finden, auf der Dorfseite grob skizziert zwischen Moselstraße und Spielesstraße und Mosel. „Trittenheim ist das letzte Moseldorf des Amts. Der Gemeindebezirk wird von der vorbeylaufenden Mosel in zwei Teile abgesondert. Der Ort liegt jenseits und wird von dem Leiwener Weinberg und Clüsserather und zum Theil Neumagener [begrenzt] und die Waldungen reichen über die Gebirge bis an die Gemeinsdistrikten von Heidenburg und Leiwen. Der Wein ist von ungleicher Güte, je nachdem er dies- oder jenseits der Mosel, in der Ebene oder in der Höhe wächst. Der Ackerbau ist sehr beschwerlich, da die mehrste Länderei, besonders das Rodt- und Schiffelland2 in weit entlegenen steilen Bergen entlegen ist. - Mit Waldgegenden ist der Ort reich versehen, da dieselbe aber wegen der Entlegenheit dem Raub zu viel ausgesetzt und von schlechtem Holzboden sind, so kann bei verhaltungsmäßige Benützung daraus nichts gezogen werden.“

Christoph Schmitt

 

Fußnoten:

1: Gottfried Kentenich, Beiträge zur Geschichte des Landkreises Trier. In: Trierische Chronik NF 8 (1911/12) S. 32-59. - S. 46- 59.

2: Rott- und Schiffelwirtschaft: eine Form von Brandwirtschaft, wie sie in vielen europäischen Regionen betrieben wurde. Meist entstand sie aus der Rottwirtschaft, bei der Waldflächen durch Brandrodung nutzbar gemacht werden. Schiffelwirtschaft wird auf den Heidefläche betrieben. "Schiffeln" meint soviel wie schaufeln. Dabei wurde der Rasen mit einer Hacke abgeschält, meist auf eigenen Schiffelparzellen im Abstand von 15 bis 20 Jahren. Die Rasenstücke (Plaggen) wurden zum Trocknen ausgelegt; diese Arbeit erfolgte meist Ende April bis in den Mai, gleichsam eine Übergangsarbeit. Zwischen Heu- und Getreideernte wurden die getrockneten Rasenstücke, nachdem sie abgeklopft waren, mit Reisig zu Haufen von etwa eineinhalb Meter Durchmesser aufgesetzt und an einem trockenen und windigen Tag abgebrannt. Zur Zeit der Herbstsaat wurde die Asche zur Düngung ausgestreut. Im ersten Jahr baute man Roggen an, die Folgejahre sahen Hafer und im letzten Jahr Buchweizen. Dann war der Boden ausgelaugt und man ließ sie als Rasen wachsen, was etwa 15 bis 20 Jahre dauerte, bis wieder eine fruchtbare Schicht vorhanden war.