Damit der Wein nicht im Keller bleibt ...

Zu den großen Wandlungen im Trittenheimer Weinbau gehört auch die Entwicklung der Vermarktung der Weine [Fortsetzung]

Weinvermarktung über den Handel

Nach dem Zweiten Weltkrieg - der 1945er selbst war ein kleiner Weinherbst mit hoher Qualität - war Wein entweder eine Art flüssiger Währung im Tauschhandel oder durch die französische Besatzung durch strenge Reglementierung im Umlauf. Zum 20. Juni 1948 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands die Deutsche Mark das gesetzliche Zahlungsmittel. Als Starthilfe erhielt jede/r Bundesbürger/in ein "Kopfgeld" von 40 DM und einen Monat später weitere 20 DM bar (verrechnet mit dem RM-Besitz). Mit dieser Währungsreform wurde der Handel wieder attraktiv und auch die Weinwirtschaft konnte darauf hoffen, daran Teil zu haben. Trittenheimer Wein sollte also auch wieder handelbar sein - das zeigt eine Anzeige aus einer bayerischen Tageszeitung aus dem Jahr 1948.

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