Drei Herrschaften

Schon in einer Urkunde der alten und berühmten Benediktiner Abtei St. Salvator zu Prüm, der späteren Fürstabtei Prüm, wird Trittenheim erstmalig im 9. Jahrhundert als Weinort erwähnt. In Trittenheim waren im Lauf der Geschichte besonders drei Herrschaften begütert

  • Der Trierer Kurfürst
  • Die Abtei St. Matthias in Trier
  • Die Grafen von Manderscheid–Schleiden


Die Abtei St. Matthias besaß eigene Hofgebäude, von der noch Reste erhalten sind.

Vermutlich reicht der Beginn des Weinbaues weit länger zurück als in der benannten Urkunde erwähnt. Vor mehr als 1600 Jahren sang der römische Dichter Decimus Magnus Ausonius, Prinzenerzieher am Hof des Kaisers Valentinian I. in Trier, in seiner „Mosella“, dem ältesten Preislied der Mosel:

„Hoch wächst auf den Jochen der himmelanstrebenden Berge
längs des Gestades das Grün des sorgenbezwingenden Weinstocks“.

Weiter lassen diverse Funde in den Weinbergen von Trittenheim und in der näheren Umgebung[1] auf einen römischen Ursprung des Weinbaues in Trittenheim schließen. So wurden im Jahr 1920, in der Lage Trittenheimer Apotheke bei Weinbergsarbeiten Sarkophage[2] im steilen Distrikt Sonnteilen gefunden.Sie blieben an Ort und Stelle, wurde wieder mit Erde bedeckt und erst im Zuge der Flurbereinigung im Jahr 2005 erneut freigelegt und restauriert.

Über Jahrhunderte hat sich der Weinbau als die Haupterwerbsquelle im Dorf gehalten. Zwar haben sich im Verlaufe der jüngsten Zeit, insbesondere in den letzten 50 Jahren, die strukturellen Erwerbsmöglichkeiten für die Bevölkerung stark verändert, doch der Weinbau blieb in Trittenheim für Handel, Handwerk und Gewerbe, für die Gastronomie und den Tourismus von existentieller Bedeutung.

Der Weinbau prägt das Gesicht des Dorfes. Der Wein mit seiner großartigen Qualität und die Winzer mit ihrem Fleiß und Können tragen den Namen Trittenheim in die ganze Welt. Nicht von ungefähr und mit verständlichem Stolz heißt es heute noch:

Weit über deutsches Land ist unser Wein bekannt

Alfred Nummer, Trittenheim

[1] Siehe Abb. 2

[2] Siehe Abb. 1

Die Mattheiser Grundherren

Schon in der Ersterwähnung Trittenheims im Prümer Urbar (893) [Text] wird die Bedeutung des Weinbaus für die Grundherren erkennbar. Einer der Grundherren in kurtrierischer Zeit war die Abtei St. Eucharius. Umgangssprachlich hieß sie wegen der Grablegung des Apostels Matthias einfach nur Mattheiser Abtei. Aus dem 18. Jahrhundert ist eine Abschrift ihrer Rechte erhalten, die sie in den verschiedenen Jahrhunderten erhielt. Es ist ein sogenanntes Urbar. Einige Notizen daraus beschreiben das Thema Wein und geben einen kleinen Einblick in frühere Verhältnisse.

Der Abtei St. Eucharius (St. Mattheis) waren 1147 durch Papst Eugen III. neben der Kirche auch ein Hofgut als Eigentum und die damit verbundenen Rechte bestätigt worden. Dazu zählte u. a. der sog. Zehnt, der seit dem Mittelalter grundsätzlich der Pfarrkirche bzw. deren Besitzer zustand. Von seinem Ursprung her ist es eine Naturalabgabe in Höhe eines Zehntels der Ernte. Neben den Mattheisern war aber auch der Trierer Kurfürst und der Manderscheid-Neuerburger Graf mit Grundbesitz und Herrschaft ausgestattet und konnten u.a. Abgaben erheben.

Das Urbar lässt erkennen, dass die Abtei als sog. Eigenkirchenherr in Trittenheim als ein „universaler Zehntherr“ angesehen wurde. Damals wurde der Großzehnt (auf Getreide, Vieh, Holz und Wein) und der Kleine Zehnt (auf Gartenfrüchte, Kleintiere und Tierprodukte) erhoben und das auf dem gesamten Bann der Gemeinde. Vom Zehnt der Abtei fiel 1/3 an den Ortspfarrer, der damit teilweise bezahlt wurde.

Allerdings auch hier gab es keine Regel ohne Ausnahme: denn im Bereich des Laurentiusberges hatte, mit Ausnahme einiger Parzellen „unter und obent dem gässgen und ahn dem Päckgen“ ein Benefiziat des Manderscheider Grafen den sogenannten Seill-Zehnt für sich allein, d.h. ein Priester, der von einer Pfründe materielle Einkünfte für seinen Lebensunterhalt erhielt erhielt diese Abgabe.

Eine wichtige Quelle der Zehntabgabe an der Mosel war der Weinbau und so wundert es nicht, dass der Zehntherr auch Interesse an der Qualität des abzuliefernden Weines hatte. Die Eröffnung der Traubenlese wurde durch die Gemeinde je nach Notwendigkeit und Beschaffenheit der Trauben für die zu lesenden Parzellen bestimmt. Die Abtei hatte jedoch das Recht, auch schon in den Weinbergen lesen zu lassen, die noch nicht für die allgemeine Traubenlese geöffnet waren. Das Recht einer Vorlese teilte sie sich mit dem örtlichen Pfarrer. Beachtet werden musste jedoch, dass benachbarten Winzern daraus kein Schaden erwuchs.

Waren die Trauben  gekeltert und der Wein im Keller soweit herangereift, dass er transportiert werden konnte, dann traten in früherer Zeit die Schröter in Aktion. Solange es keine ausreichenden Pumpen gab, wurden sie gebraucht, um den Wein von Keller zu Keller oder vom Keller auf den Wagen oder ins Schiff zu transportieren. Da es sich beim Transport von Weingebinden um eine heikle Angelegenheit handelte, brauchte man entsprechend gutes Gerät wie Winde, Schrotleiter, Seil, Schrotkrampen und Schrotbaum. Und natürlich auch die Männer, die tatkräftig wie aufmerksam zupacken konnten.

Was das Schroten anging, besaß die Abtei eigene Rechte, die nur durch landesfürstliche Weisungen eingeschränkt werden konnten. Die Weine wurden auf Schiffen die Mosel hinauf nach Trier gebracht, nachdem die Schröter, die ja hierfür ein Exklusivrecht hatten, die Fässer ans Moselufer gebracht hatten. Während der normale Tarif bei 18 albus pro Fass lag, brauchte der Abteihof nur die Hälfte zu zahlen.

Der abzuliefernde Zehnt wurde in der Regel in der Ernte erhoben. Dazu bedurfte es eines Maßes, das nach Aussage des Pfarrers Gerlach Köntges (1616-1688), der sich selbst auf einen 30 Jahre lang als Schöffenboten wirkenden 70-jährigen Mann aus Trittenheim berufen konnte, allezeit auf Mattheiser Gebiet gestanden und durch die Mattheiser Schöffen gemessen und entsprechend abgefüllt wurde. Während bei den normalen Fruchtmaßen der kurtrierische Meyer nicht anwesend sein musste, waren der kurtrierische wie der Manderscheider Meyer mit einem Schöffen immer dann vor Ort, wenn es um das Abmessen der „halben ahm“ (etwa 75 Liter), des für Wein gebräuchlichen Hohlmasses ging. Dass man dabei auch der Versuchung nicht widerstand, das Mass zu den eigenen Gunsten zu verändern wird für Trittenheim 1738 festgestellt, als man den Sester (5,18 l) um einen halben Schoppen (0,16 l) kleiner macht und dadurch 1½ Fuder Zins an den Kurfürsten „sparte“.

Den Hof der Abtei mit Stallungen, Garten, Wiesen, Feldern und Weingärten verpachtete die Abtei 1739 auf neun Jahre an ihren Meyer Mathias Werner und seine Frau Maria Apollonia. Im Herbst hatten sie aus den Gutsweinbergen 1 Fuder Wein zu liefern. Für die Herbstleute und Bediensteten waren außerdem 2 Malter Korn (etwa 425 Liter), ein fetter Hammel, ein Sester (etwa 5 Liter) Butter, ausreichend Gemüse, Brennholz für Küche und Kelterhaus, sodann auch Küchen- und Tischgeschirr bereit zu stellen. Auch an die notwendige Ruhe war gedacht, da die Pächter ausreichend Schlafstätten bereit zu halten hatten.

Für die Ernte selbst erging die Aufforderung, Bütten und Kelter herzurichten, die Zeit der Herbstlese zu notieren und die Trauben in das Kelterhaus im Hof zu bringen. Nach dem Herbst sollte dann der Wein über die Mosel nach Trier gebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, wurde der Pächter verpflichtet, „fleisige
achtung darauff zu geben“. Den „trauben bälg“, also den Treber überließ man dem Hof unter der Verpflichtung, dass die Herbstherren einen angemessenen Trunk dafür erhielten.

Die Abtei verpachtete aber auch Weinberge „um den halben Trauben“ an andere Winzer. Die Niederschrift aus dem 18. Jahrhundert zählt 900 Stöcke „im Bohlenberg“, 800 Stöcke „in der Olcken der kleine strang genannt“, 8.000 Stöcke in der Olk „der große Weingart“ genannt, 4.000 Stöcke in der Olk im sog. „Vierthel Weingarten“, 1.000 Stöcke im Draustel. Diese Weinberge wurden mit Blick auf den Erhalt des Ertrags unter der Auflage verpachtet, dass sie in „gutem Bau“ zu halten seien und dazu ausreichend Dung und Pfähle einzubringen seien. Ausdrücklich betont wird, dass nur mit offizieller Erlaubnis abgeerntet werden durfte und der halbe Anteil der Trauben an die bereitgestellten Sammelstelle zu bringen war.

Neben diesen Naturallieferungen erhielt die Mattheiser Abtei „Mostzins“ aus verschiedenen Erbschaften (zusammen 5 Fuder, 5 Ohm und einige Sester), die alle zur Herbstzeit fällig wurden. Diese Zinsen wurden durch die Mattheiser Kelterknechte in den Häusern der Zahlungspflichten am Kelter oder im Keller nach vorheriger Probe abgeholt. Wer aus anderen Dörfern wie etwa Neumagen und Leiwen seinen Mostzins entrichten musste, der musste seinen Most zum Mattheiser Hof nach Trittenheim bringen. Für den Fall, dass jemand seinen Zins im Herbst nicht bezahlen konnte, konnte die Abtei beim Wirt die entsprechende Menge auf Kosten des Zahlungspflichtigen erwerben – weder der billigste noch der teuerste Wein sollte dabei gewählt werden.

Andere Herren

Aufteilung des Weinbergbesitzes im Jahr 1720 -  eine Übersicht

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